Die städtisch finanzierte soziokulturelle Arbeit der Kontraktpartner wird durch sechs Leistungen und drei übergeordnete Kostenelemente definiert und mit entsprechenden Indikatoren quantitativ erfasst.
Durch das Bereitstellen und Vermieten von Räumen soll allen Bevölkerungsschichten ermöglicht werden, kostengünstige Infrastruktur für selbst organisierte Aktivitäten zu nutzen. Für die Kontraktpartner sind geeignete Räumlichkeiten zudem eine Voraussetzung dafür, dass weitere soziokulturelle Leistungen erbracht werden können.
Zu den soziokulturellen Grundleistungen, welche die Institutionen täglich erbringen, gehören die Schaffung von Begegnungsorten, das ressourcenorientierte Aktivieren und Befähigen der Teilnehmenden, die Förderung des Selbsthilfe- und Freiwilligenpotenzials der Bevölkerung durch die Unterstützung von Eigeninitiativen sowie die Arbeit im Quartier und das zielgerichtete Vermitteln von Anliegen an adäquate Institutionen.
Die Anpassung der Leistungen an sich verändernde Bedürfnisse im Quartier erfolgt am wirksamsten durch bestehende Institutionen vor Ort. Die Aufträge bzw. Kontrakte sind deshalb so gestaltet, dass auf begründete Veränderungen oder bei dringendem Handlungsbedarf mit neuen Angeboten in Form von befristeten Projekten schnell reagiert werden kann.